- Prozessvollmacht
- f <-, -en> юр процессуальная доверенность, процессуальное полномочие (полномочие вести судебный процесс)
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
Prozessvollmacht — Pro|zẹss|voll|macht, die (Rechtsspr.): Vollmacht, jmdn. bei allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen zu vertreten. * * * Prozẹssvollmacht, die zur Vertretung bei allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen (§ 81 ZPO)… … Universal-Lexikon
Prozessvollmacht — ⇡ Vollmacht für die Führung eines Prozesses; sie muss i.d.R. (auf Verlangen des Gegners) durch Vorlage einer schriftlichen Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden und ermächtigt zu allen Prozesshandlungen, die den Rechtsstreit betreffen… … Lexikon der Economics
Prozessvollmacht — Pro|zẹss|voll|macht … Die deutsche Rechtschreibung
Terminvollmacht — ⇡ Prozessvollmacht … Lexikon der Economics
prozessbevollmächtigt — pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.): (im Zivilprozess) aufgrund einer Prozessvollmacht zu allen einen Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen berechtigt. * * * pro|zẹss|be|voll|mäch|tigt <Adj.> (Rechtsspr.): (im… … Universal-Lexikon
Bankvollmacht — („Kontovollmacht“) ist die von einem Kontoinhaber gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut erteilte Vollmacht zugunsten Dritter, wonach diese über ein bestimmtes Bankkonto im Umfang der Vollmacht verfügen dürfen. Begünstigte einer… … Deutsch Wikipedia
Internationales Zivilverfahrensrecht (Deutschland) — Das Internationale Zivilverfahrensrecht (IZVR) ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung… … Deutsch Wikipedia
Vollmacht — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Prokura; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl * * * Voll|macht [ fɔlmaxt], die; , en: schriftlich gegebene Erlaubnis, bestimmte Handlungen anstelle eines anderen vorzunehmen … Universal-Lexikon
Prozessbevollmächtigter — eine Person, die für die Partei im ⇡ Zivilprozess auftritt. P. kann grundsätzlich, soweit kein ⇡ Anwaltszwang besteht, jeder sein, der ⇡ Prozessfähigkeit besitzt (§ 79 ZPO). Vgl. auch ⇡ Prozessagent, ⇡ Rechtsanwalt. Hat die Partei einen P.… … Lexikon der Economics
Prozessvertretung — ⇡ Rechtsanwalt, ⇡ Prozessbevollmächtigter, ⇡ Prozessagent, ⇡ Bevollmächtigter, ⇡ Prozessvollmacht … Lexikon der Economics